Ratgeber
Erste Schritte in der Pflege
Wenn Pflege plötzlich Thema wird, ist vieles neu. Hier finden Sie Orientierung in einfacher Sprache.
Pflegegrad-Wegweiser
Gibt es bereits einen anerkannten Pflegegrad?
Ihre nächsten Schritte mit Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 stehen vor allem der Entlastungsbetrag und Beratung zur Verfügung. Grundpflege als Pflegesachleistung gibt es in der Regel ab Pflegegrad 2. Behandlungspflege ist davon unabhängig mit ärztlicher Verordnung möglich.
- Mit Ihrer Arztpraxis klären, ob eine Verordnung für Behandlungspflege sinnvoll ist
- Uns anrufen, wir beraten Sie gern
- Bei steigendem Bedarf: bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen
Ihre nächsten Schritte mit Pflegegrad 2 bis 5
Gut. Dann kann zum Beispiel die Grundpflege als Pflegesachleistung über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Im unverbindlichen Erstgespräch bei Ihnen zuhause planen wir gemeinsam die Einsätze.
- Pflegegradbescheid bereitlegen
- Notieren, wobei Sie Unterstützung wünschen
- Anrufen und einen Termin vereinbaren
Kein Problem, so kommen Sie zum Pflegegrad
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt für den Start.
- Der Medizinische Dienst begutachtet die Pflegebedürftigkeit, meist bei Ihnen zuhause.
- Der Bescheid kommt per Post. Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Fragen zu Pflegegrad und Ansprüchen beantworten wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch.
Der Wegweiser gibt allgemeine Orientierung, trifft keine Entscheidungen und ersetzt keine persönliche Beratung. Genaue Leistungen und Beträge finden Sie im Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die ambulante Pflege?
Das hängt von der Leistung ab. Grundpflege rechnen wir bei einem anerkannten Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse ab, bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, wir rechnen dann direkt mit der Krankenkasse ab. Was das für Ihre Situation bedeutet, besprechen wir gern mit Ihnen.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
Das hängt von Ihrer Situation und unseren freien Kapazitäten ab. Rufen Sie uns am besten direkt an. Dann sagen wir Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Kommt immer dieselbe Pflegekraft?
Es ist uns ein großes Anliegen, jedem Patienten eine feste Pflegeperson zur Seite zu stellen. So steht es in unserem Leitbild, denn Vertrauen braucht bekannte Gesichter.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege ist Unterstützung im Alltag, etwa bei der Körperpflege und Bewegung. Sie läuft über die Pflegeversicherung (SGB XI). Behandlungspflege ist medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung, etwa Spritzen oder Wundversorgung. Sie läuft über die Krankenversicherung (SGB V).
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was jetzt?
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit, meist bei Ihnen zuhause. Der Pflegegrad-Wegweiser oben zeigt die Schritte.
In welchen Orten sind Sie im Einsatz?
In Kevelaer und Umgebung. Ob wir auch zu Ihnen kommen, klären wir am schnellsten am Telefon: 02832 2482.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an: 02832 2482, Montag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr. Oder schreiben Sie uns an info@herz-und-seele.org.
